Gesetzliche Regelungen

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Gesetzliche Regelungen

Für Lebensmittel gelten die unterschiedlichsten Grenzwerte. Eine Übersicht:

Lebensmittel Erlaubte Höchstmenge Cumarin in Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel
alkoholfreie Getränke 2 mg/kg*
Karamell-Süßwaren 10 mg/kg*
Kaugummi 50 mg/kg*
alkoholische Getränke 10 mg/kg*
andere Lebensmittel 2 mg/kg*
Traditionelle und/oder saisonale Backwaren, die Zimt im Namen tragen (z.B. Zimtsterne) 50mg/kg**
Frühstückscerealien einschl. Müsli 20 mg/kg**
Feine Backwaren, die Zimt in der Bezeichnung tragen (z.B. Zimtschnecken) 15 mg/kg**
Dessertspeisen 5 mg/kg**

* Aromenverordnung Artikel 22 d. Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Kennzeichnungsvorschriften 2008
** Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen

Wie es mit der Überwachung dieser Begrenzung steht, ist nicht bekannt.

Für Zimtstangen und Zimtpulver als Gewürz sind keine Höchstgehalte von seiten der EU festgesetzt worden, da davon ausgegangen wird, dass der Konsum im Regelfall zeitlich begrenzt ist und eine geringe Überschreitung des TDI-Wertes für ein bis zwei Wochen als unbedenklich gilt. Vorsichtig sollten nur diejenigen Verbraucher sein, welche sehr viel Cassia-Zimt über längere Zeit konsumieren.

Lebensmittel dürfen zwar mit cumarinhaltigen Pflanzenteilen wie z.B. Zimt aromatisiert werden, eine Verwendung von isoliertem Cumarin ist dagegen nicht erlaubt.

Synthetisch hergestelltes Cumarin findet in kosmetischen Produkten und der Medizin als Medikament zur Behandlung von Ödemen Verwendung.

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Autor/innen: Prof. K. E. von Mühlendahl | J. Kiel, M. Sc. | J. Linnemann M. Sc.    Zuletzt aktualisiert: 22.04.2023

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