Diagnostik und Therapie

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Diagnostik und Therapie

Diagnostik

Allergologische (Arbeitsplatz-)Anamnese und klinische Verdachtsdiagnose

Zur Diagnose einer berufsbedingten Allergie ist der erste Schritt die Anamnese, um die Lebensgewohnheiten des Betroffenen zu ermitteln. Entscheidend hierbei ist die Frage, um welche allergieauslösenden Stoffe es sich im beruflichen Umfeld handeln könnte. Anhand dieser Anamnese wird der Arzt die zu testenden Stoffe für den Epikutantest auswählen.

Epikutantest

Beispielsweise bei einer Kontaktallergie ist der Epikutantest das entscheidende Diagnoseverfahren. Bei dem Epikutantest werden die verdächtigen Stoffe in einer Trägersubstanz (meist Vaseline oder Wasser) und einer geeigneten Konzentration auf die Haut aufgetragen. Nähere Informationen zum Epikutantest finden sich hier.

Haut-Pricktest (Intrakutantest)

Bei dem Haut-Pricktest wird eine geringe Menge des Allergens in die Haut gebracht. Der Pricktest dient zur Diagnostik von Allergien, bei denen die Symptome schon Sekunden bis Minuten nach Kontakt mit dem Allergen auftreten. Weitere Informationen zum Pricktest finden sich hier.

Lungenfunktionsprüfung

Bei einer berufsbedingten Atemwegserkrankung dient der Lungenfunktionstest dazu, das Maß der Überempfindlichkeit des Bronchialsystems festzustellen. Nähere Informationen zur Lungenfunktionsprüfung (und weiteren diagnostischen Möglichkeiten der Feststellung einer Atemwegserkrankung) finden sich am Beispiel von Asthma hier.

Laboruntersuchung

Eine Laboruntersuchung ist nur dann notwendig, wenn nicht sicher ist, welche berufsbedingte Erkrankung vorliegt. Normalerweise kann dies jedoch bereits durch die anderen Diagnoseverfahren geklärt werden. Bestandteile einer Laboruntersuchung sind ein großes Blutbild, die Untersuchung auf Immunglobuline (Abwehrkörper) A, M, G, E sowie der Nachweis von Allergien mittels spezifischem IgE.

Therapie

Es gibt keine einheitliche Behandlung für berufsbedingte Allergien. Jedoch sollte stets eine engmaschige Kooperation zwischen Betriebsarzt, Facharzt (z. B. Hautarzt) und Unfallversicherungsträger stattfinden, um den Arbeitsplatz des Patienten erhalten zu können.

Diagnostik und Therapie erfolgt meist durch den Facharzt. Der Betriebsmediziner kann anhand der diagnostischen Informationen relevante Allergenquellen am Arbeitsplatz identifizieren und beurteilen, welche Präventionsmaßnahmen sinnvoll sind.

Ergänzende Informationen:

Betriebsärztlicher Versorgungsbericht Haut

Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung, muss dieses umgehend der Unfallversicherung gemeldet werden. Dieses wird in der Regel seitens der Arztes und Arbeitgebers durchgeführt, allerdings kann auch der Arbeitnehmer dieses  formlos der Versicherung mitteilen. Die Entscheidung über die Leistungsgewährung bei einer Berufskrankheit ist jedoch oft schwierig und erfordert umfangreiche versicherungstechnische und medizinische Schritte.

Um dieses einfacher zu gestalten, gibt es beispielsweise bei einer berufsbedingten Hauterkrankung verschiedene Meldewege. Eine Möglichkeit ist das Hautarztverfahren, welches immer dann vom Hautarzt initiiert wird, wenn eine berufliche Tätigkeit eine Hauterkrankung auslöst, erneut hervorruft oder verschlimmert.

Auch Betriebsmediziner haben die Möglichkeit dieses Verfahren durchzuführen, allerdings wird dieses kaum genutzt, da vermutlich der dermatologische Schwerpunkt dieses Berichtes ein Hindernis darstellt. Aus diesem Grund wurde der Betriebsärztliche Gefährdungsbericht Haut eingeführt. Hier liegt der Schwerpunkt weniger auf dermatologischen Fragen.

Durch ihre fachliche Kompetenz können Betriebsärzte so dazu beitragen, dass das BK-Verfahren schneller vollzogen werden kann (Verband deutscher Betriebs- und Werkärzte 2012).

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Autor/innen: S. Höppner, M. A., Dr. S. Schmidt    Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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