Asbest und Künstliche Mineralfasern

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Asbest und Künstliche Mineralfasern

Asbest (Weißasbest / Chrysotil und Blauasbest / Krokydolith) sowie künstliche Mineralfasern (Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle) sind die bedeutendsten faserförmigen Stoffe, die als Werkstoff eingesetzt wurden und Gesundheitsschädigungen bei Menschen hervorrufen können.

Asbest

Unter Asbest werden Minerale mit faseriger Struktur verstanden, die aus Silikat-Verbindungen bestehen. Das griechische Wort “asbestos” (unauslöschlich, unvergänglich) bezeichnet die wichtigsten Eigenschaften dieses natürlich vorkommenden Minerals: Es ist nicht brennbar, chemisch beständig, fault und korrodiert nicht und eignet(e) sich somit gut als Brandschutz- und Isoliermaterial.

Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten, da gesundheitsschädigende Wirkungen bekannt wurden. In der heutigen Zeit wird Asbest vor allem dann zum Thema, wenn es um die Entsorgung geht. Nähere Informationen hierzu finden sich unter “Asbestsanierung”.

Künstliche Mineralfasern

In der Umweltmedizin werden darunter glasige Fasern verstanden, die bei hoher Temperatur synthetisch erzeugt werden. Je nach Ausgangsmaterial bezeichnet man sie als Glaswolle, Steinwolle oder Schlackenwolle.

Zu den glasigen Fasern gehören auch keramische Fasern. Dagegen bilden die ebenfalls zu den künstlichen Mineralfasern zählenden kristallinen Fasern eine eigenständige Gruppe.

Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil die gesundheitlichen Auswirkungen der einzelnen Fasertypen stark von ihrer Geometrie und ihrer biologischen Beständigkeit abhängen. Diese wiederum werden von der chemischen Zusammensetzung bestimmt.

Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland ausschließlich Mineralfaserprodukte zugelassen, bei denen keine krebserzeugende Wirkung nachgewiesen wurde.

Verwendung von Asbest und künstlichen Mineralfasern

Verwendung von Asbest

Der Ausstieg aus der Asbesttechnologie in Deutschland ist schrittweise erfolgt. Nachdem 1979 die Verwendung von Spritzasbest mit einem Asbestanteil über 60 Prozent untersagt wurde, kamen 1981 Verwendungsverbote für weitere Asbestprodukte hinzu. 1986 wurde seitens der Internationalen Arbeitsorganisation ein “Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest” formuliert, das in Deutschland 1992 als Gesetz übernommen wurde.

Im Baubereich kamen Asbestzementprodukte mit einem Asbestanteil von ca. 10 – 15% und vor seinem Verbot auch Spritzasbest (Asbestanteil > 60%) zum Einsatz. Im Asbestzement sind die Asbestfasern recht fest gebunden, während dies beim Spritzasbest nicht der Fall ist.

Asbestzement wurde vorwiegend zur Herstellung von Dach-, Fassaden- und Bauplatten (Eternit®, Fulgurit®, Baufanit) sowie von Wasserleitungsrohren, Trennwänden, Fensterbänken, Heizungen und Blumenkästen genutzt. Spritzasbest wurde zu Brandschutzzwecken und zur Hohlraumversiegelung verwendet.

Die Bauindustrie verzichtet seit 1991 weitgehend auf den Einsatz von Asbestprodukten. Gelegentlich finden sich asbesthaltige Produkte noch im Haushalt, obgleich ihre Produktion längst eingestellt wurde.

Es geht hier beispielsweise um Hitzeschilde aus Asbestpappe, Schweißpappen für Lötarbeiten, um Fußbodenbeläge mit Asbestunterlage (“Cushion-Vinyl-Fußbodenbelag”) oder auch um Fußbodenplatten mit Asbest als Füllstoff (quadratische “Flexplatten” 25×25 oder 30×30 cm) (Stiftung Warentest 2002). Cushion-Vinyl-Produkte wurden auch als Wandbelag verklebt. Asbesthaltige Spachtelmassen oder Fliesenkleber finden sich immerhin noch bei jedem vierten Gebäude, das vor 1995 erbaut wurde.

Nachtspeicheröfen, Haartrockner, Bügeleisen und Toaster älteren Herstellungsdatums können gleichfalls Asbest enthalten. Als grobe Faustregel gilt, dass Nachtspeicheröfen, die nach 1977 hergestellt wurden, wahrscheinlich asbestfrei sind.

Weitere, inzwischen meist obsolete Anwendungen fand Asbest (als Asbestschnur) als Dichtung oder als Docht in Gaslampen oder zur Herstellung von Balkonkästen.

Relativ aktuell ist die Diskussion um den Asbestgehalt in Speckstein, einem Mineral, das in Schulen und Kindergärten zum gestalterischen Arbeiten verwendet wird.

Auch wenn die Verwendung von Asbest verboten ist, gibt es doch zahlreiche „Altlasten“. Vor allem in Häusern der Nachkriegszeit ist noch Asbest verbaut.

Verwendung von künstlichen Mineralfasern

Die wichtigsten Anwendungsgebiete sind die Wärme- und die Schalldämmung, beispielsweise zur Wärmeisolierung von Gebäuden, Rohrleitungen oder Warmwasserspeichern. Hier kommen künstliche Mineralfasern als Vliese, Filze, Matten oder auch als lose Mineralwolle zum Einsatz.
 

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  • Fromme, H., Dybowski, S., Beyer, A. (2002): Künstliche Mineralfasern (KMF) in Gebäuden aus Sicht des Gesundheitsschutzes. In: Aktuelles 2/02 zum Springer Loseblatt-System "Praktische Umweltmedizin”. Hrsg.: A. Beyer, D. Eis. Springer Verlag
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften & Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit des HVBG (BIA) (2000): BGI 664. Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (bisher ZH 1/511). publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi664.pdf (zuletzt aufgerufen im Juli 2020).
  • Öko-Test (2005): Dachdämmstoffe. Zeitschrift Öko-Test 2005, Heft 11, S. 134 - 141.
  • Schneider, J., Rödelsperger, K., Woitowitz, H.-J. (1998): Staub und Staubinhaltsstoffe/Asbest. In: Wichmann, Schlipköter, Fülgraff (Hrsg.) Handbuch Umweltmedizin. 13. Erg. Lfg. 5/98.
  • Stiftung Warentest (2002): Wohnen ohne Gift: Sanieren, renovieren und einrichten. Stiftung Warentest, Berlin; S. 74 ff.
  • Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSG) (1999): Gefahrstoff-Information Künstliche Mineralfasern (2. Auflage).

Autor/innen: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl, S. Höppner, M. A.    Zuletzt aktualisiert: 17.07.2024

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