Asbestsanierung

Zurück

Ihre Suchergebnisse:

Asbestsanierung

Zur Asbestsanierung und -entsorgung liegen eindeutige und ausführliche gesetzliche Vorschriften vor, auf die an dieser Stelle verwiesen wird (Asbestrichtlinie NRW).

Praktische Ratschläge aus Verbrauchersicht enthält die Publikation “Wohnen ohne Gift” der Stiftung Warentest (2002).

Im Sommer 2020 ist die “Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden” erschienen (BAUA und Umweltbundesamt, 2020).

Leitlinie für die Asbesterkundung

2020 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine “Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden” herausgegeben. Diese richtet sich vor allem an Heimwerker, Mieter sowie Handwerksbetriebe und liefert Informationen zur Erkundung und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien.

Die Asbestsanierung sollte in jedem Fall von sachkundigen Handwerkern durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Vorschriften beim Umgang mit Asbestprodukten hat rechtliche Folgen. Bei Sanierungsmaßnahmen in Wohnräumen sollte die Asbestkonzentration 500 Fasern pro m3 Luft nicht übersteigen.

Vor einem Immobilienkauf eines restaurationsbedürftigen Objektes oder der Restaurierung eines geerbten Hauses sollte geprüft werden, ob Asbest verbaut wurde. Auch hier ist ein Sachkundiger hinzuzuziehen und ggf. eine Materialprobe zu veranlassen.

Künstliche Mineralfasern

Die von künstlichen Mineralfasern ausgehende mögliche Gefährdung wird von Fachleuten als gering erachtet, sofern die Dämmmaterialien im Wohnbereich ordnungsgemäß angebracht wurden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie sich im Innenraum hinter einer dichten Verkleidung aus Gipskarton, Holzpaneelen oder Folien befinden. Erhöhte Konzentrationen an künstlichen Mineralfasern finden sich dann, wenn Produkte aus Mineralwolle im Luftaustausch mit dem Innenraum stehen, beispielsweise bei abgehängten Decken ohne Rieselschutz.

Deutliche Erhöhungen findet man bei bautechnischen Mängeln und während der Verarbeitung von Mineralwolleprodukten im Innenraum. Grundsätzlich wird empfohlen, den Einbau derartiger Produkte von Fachfirmen vornehmen zu lassen. Demontagearbeiten sind staubarm und entsprechend der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 521 durchzuführen. Über die Entsorgung von KMF-Abfällen ist ein Nachweis zu führen.

Falls Heimwerker Mineralwolleprodukte selbst verarbeiten wollen, sollten bestimmte Hinweise (TMSG 1999) beachtet werden.

Für nach 1997 eingebaute Produkte besteht kein Handlungsbedarf. Für Mineralwolldämmstoffe, die bereits vor 1997 in öffentliche Gebäude eingebaut wurden, liegt ein Handlungsschema vor (vgl. Fromme, Dybowski und Beyer 2002).

Ein Überblick über alternative Dämmstoffe findet sich z.B. in der Verbraucherzeitschrift Öko-Test (Heft 11/2005 und im Jahrbuch Bauen, Wohnen, Renovieren für 2008). Dort finden sich auch Hinweise auf Gütesiegel.

Diese Beiträge auf Allum könnten Sie ebenfalls interessieren:

Autor/innen: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl    Zuletzt aktualisiert: 17.07.2024

Nach oben