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Gesundheitsrisiken

Allgemeines zu Mineralfasern

Mineralfasern können über die Atemluft in die Lunge gelangen und sich dort festsetzen. Dies geschieht jedoch nur bei sehr kleinen Faserdurchmessern, die nicht mehr als 3 Mikrometer betragen. Die Ablagerung in der Lunge ist bei Faserdurchmessern zwischen 0,5 und 1 Mikrometer am größten.

Für den Abtransport von Fremdpartikeln aus der Lunge sind bestimmte Immunzellen verantwortlich, die sogenannten Fresszellen (Makrophagen). Sie versuchen, die Faser durch Phagozytose aufzunehmen, sie also zu umfließen und auf diese Weise in die Zelle einzuschließen. Allerdings sind die Makrophagen überfordert, wenn die Faserlänge ihre eigene Zellgröße übersteigt. Dann nämlich wird die Zellmembran während der Phagozytose beschädigt, und die Fresszelle geht zugrunde.

Dieser Vorgang kann sich viele Male wiederholen und letztlich zu einer Gewebsschädigung führen, zur Lungenfibrose. Je größer die Biobeständigkeit einer Mineralfaser ist, desto länger verbleibt sie in der Lunge. Für den Blauasbest (Krokydolith) beträgt die Halbwertzeit etwa 700 Tage, für Fasern aus “alter” Steinwolle 300 Tage und für Fasern aus “neuer” Steinwolle nur noch 60 Tage (s. Abschnitt “Künstliche Mineralfasern”).

Gipsfasern, die als nicht krebserzeugend angesehen werden, weisen eine Halbwertzeit von weniger als 30 Tagen auf. Die Halbwertzeit gibt an, in welcher Zeit sich die Zahl der Fasern im Gewebe um die Hälfte verringert.

Asbestfasern

Verbautes Asbest stellt kein gesundheitliches Problem dar. Erst wenn Asbestfasern in der Luft freigesetzt werden, was beispielsweise bei Renovierungsarbeiten der Fall ist, kommt es zu gesundheitlichen Risiken. 

Die ständige Reizung des Lungengewebes durch abgelagerte Asbestfasern kann zu einer Asbestose und zu Krebserkrankungen der Lunge, des Rippen- und Brustfells (Pleura), sowie des Bauchfells (Peritoneum) führen.

Die Asbestose ist als Berufskrankheit anerkannt und wird fast ausschließlich bei Asbestarbeitern beobachtet, die über viele Jahre hinweg hohen Asbestkonzentrationen am Arbeitsplatz ausgesetzt waren. Es handelt sich um eine Fibrose von Lunge und Pleura.

Ebenfalls nach langer beruflicher Exposition können Lungenkrebserkrankungen entstehen. Das Risiko ist etwa um den Faktor 5 höher als in der Normalbevölkerung. Rauchen erhöht bei asbestbelasteten Personen das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, zusätzlich um den Faktor 10. Schließlich können sich nach über 15jährigen – und zum Teil deutlich längeren – Latenzzeiten sogenannte Pleuramesotheliome (Tumore des Bauch- und Rippenfells) entwickeln.

Die stärkste krebsauslösende Wirkung haben Asbestfasern mit mehr als 8 Mikrometer Länge und einem Durchmesser von weniger als 0,25 Mikrometer. Fasern über 5 Mikrometer Länge und mit einem Längen-Breiten-Verhältnis über 3 gelten als “kritische Fasern”: Die Asbestbelastung der Außenluft liegt je nach örtlicher Industrie, baulichen Gegebenheiten und Verkehrsdichte zwischen 50 und 200-300 Fasern (Länge größer als 5 Mikrometer) pro Kubikmeter (vgl. Schneider und Mitarbeiter, 1998).

Eine Arbeitsgruppe des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) hat 1992 abgeschätzt, dass die tägliche Inhalation von 100 Asbestfasern über 70 Jahre hinweg zu zwei zusätzlichen Krebsfällen bei 100.000 belasteten Personen führen würde.

Lungenerkrankungen, die durch Asbest ausgelöst werden, haben eine lange Latenzzeit. Das bedeutet, sie werden erst Jahre später erkannt. Bei Asbest wird von einer Latenzzeit von ca. 20 Jahren ausgegangen.

Künstliche Mineralfasern

Zunächst kann angenommen werden, dass von jeder atembaren, hinreichend langen und dünnen Faser mit hoher Biobeständigkeit eine krebserzeugende Wirkung ausgehen kann. Bisherige epidemiologische Studien an Arbeitern, die mit der Produktion von Mineralfasern beschäftigt waren, kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Tierversuche, die allerdings oft mit einer sehr hohen Faserbelastung durchgeführt wurden, weisen auf eine kanzerogene Wirkung vieler künstlicher Mineralfasern hin.

Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) hat alle vor 1997 hergestellten Fasern als prinzipiell krebsverdächtig eingestuft. Bei künstlichen Mineralfasern, die vor 1997 eingebaut wurden, kann es sich also möglicherweise um gesundheitlich bedenkliche Produkte handeln. Ob eine tatsächliche Gefährdung vorliegt, hängt nicht nur vom einzelnen Produkt ab, sondern auch von der Höhe der Belastung.

Eine Gleichsetzung mit der Asbestproblematik ist nach derzeitigem Wissenstand wahrscheinlich nicht zulässig: Künstliche Mineralfasern unterscheiden sich von Asbestfasern unter anderem im Hinblick auf die Feinstaubentwicklung und das Spaltverhalten. Ein Faserbruch erfolgt beim Asbest entlang der Längsrichtung, bei künstlichen Mineralfasern dagegen quer zur Längsrichtung. Asbestfasern sind daher nach einer Spaltung weiterhin schlank und bleiben bei hinreichender Länge gefährlich, während bei einem Bruch künstlicher Mineralfasern die kritische Länge möglicherweise unterschritten wird. Allerdings wird dieses Konzept gegenwärtig kritisch hinterfragt.

Das starke Problembewusstsein, das sich in den aktuellen Fassungen der Chemikalien-Verbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung widerspiegelt, ist den Herstellern von Dämmmaterialien auf der Basis künstlicher Mineralfasern nicht verborgen geblieben. Sie haben zwischenzeitlich Produkte entwickelt, die nicht als krebserzeugend eingestuft werden können. Diese neuen Dämmstoffe enthalten einen wesentlich geringeren Anteil schädlicher, lungengängiger Fasern und weisen auch eine geringere Biobeständigkeit auf. Für diese Produkte wird inzwischen ein RAL-Gütezeichen vergeben.

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Autor/innen: Dr. M. Otto, Prof. K. E. von Mühlendahl    Zuletzt aktualisiert: 21.12.2023

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