Vorbeugung

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Vorbeugung

Im Folgenden werden Empfehlungen zu Maßnahmen gegeben, die geeignet sein können, die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu begrenzen. Diese Maßnahmen sollten individuell und unter Beachtung von Kosten-Nutzen-Rechnungen bedacht werden.

Hochspannungsleitungen

Das von Hochspannungsleitungen ausgehende elektrische Feld wird bereits durch Mauerwerk effektiv abgeschirmt. Das magnetische Feld lässt sich dagegen nur mit unvertretbar hohem Aufwand abschirmen.

Aus Gründen der vorsorgenden Medizin erscheint es ratsam, Flächen unter Hochspannungsleitungen nicht für den Bau von Gebäuden, in denen sich Nutzer lang andauernd aufhalten, zu nutzen. Der Bau von Wohnungen, aber auch Kindertagesstätten oder Schulen wäre hier also nicht anzuraten.

Änderungen bestehender Nutzungsverhältnisse werden aus heutiger Sicht bei Leitungen < 220 kV nicht für nötig gehalten.

In der aktuellen Fassung der 26. BImSchV vom 14. August 2013 wurde ein Überspannungsverbot von Hochspannungsleitungen ab 220 kV über Wohnbebauungen festgeschrieben, das seit 2015 gilt. 

Erdkabel

Die Erdverkabelung bringt nur bedingt Vorteile. Sie ist wesentlich teurer, störanfälliger und auch hier läßt sich das niederfrequente Magnetfeld praktisch nicht abschirmen. Die “Reichweite” des Erdkabel-Magnetfeldes ist aufgrund der Verlegungsart etwas geringer als bei Freileitungen. Vielfach wird das Fehlen einer “störenden Optik” als Hauptvorteil gesehen. Nachteile betreffen die lokale Erderwärmung und die Notwendigkeit, den Baugrund für die Erdkabel-Schneise käuflich zu erwerben.

Elektrische Haushaltsgeräte und Hausinstallation

Die von elektrischen Haushaltsgeräten ausgehende elektrische Feldstärke liegt für die meisten Geräte ein bis zwei Größenordnungen unter dem Grenzwert laut 26. BImSchV und den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission.

Geräte mit starker Magnetfelderzeugung, zu denen beispielsweise Haarfön, Trockenrasierer und Dosenöffner zählen, werden in der Regel nur kurzzeitig genutzt. Möglicherweise auftretende Grenzwertüberschreitungen können für die kurze Dauer der Anwendung toleriert werden – zumal vor dem Hintergrund, dass der Grenzwert mit Sicherheitsfaktoren berechnet wurde und für eine Lebenszeitexposition gilt.

Im Bereich der Hausinstallation lassen sich sinnvolle Maßnahmen benennen:

  • Einbau von Fehlerstrom-Schutzschaltern, diese können Leckströme aus schadhaften Leitungen verhindern.
  • Durch eine geeignete Positionierung des Schaltkastens kann die Belastung mit Magnetfeldern verringert werden.
  • Bei Einphasen-Systemen sollten Hin- und Rückströme über den gleichen Weg geführt werden.

Weitere denkbare Maßnahmen beinhalten:

  • den Einbau automatischer Netzfreischalter,
  • den Einbau möglichst kurzer elektrischer Leitungen,
  • die Abschirmung von Kabeln,
  • das Abstandhalten zu elektrischen Leitungen und Elektroverbrauchern,
  • das Vermeiden von “stand by”-Zuständen (Fernseher, Video- und DVD-Geräte usw.),
  • das Steckerziehen aus Geräten, die nicht in Betrieb sind.

Netzfreischalter reduzieren das elektrische Feld etwa um den Faktor 20, da eine Hilfsspannung von ca. 10 Volt weiterhin anliegt.

Weniger sinnvolle Maßnahmen:

  • Der Einsatz von Graphit- oder Silberfarben als Wandfarben, metallisierte Tapeten und Vliese,  
  • metallisierte Gipskartonplatten und/oder Unterputz-Abschirmgitter,
  • Fenster mit Metallbedampfung oder Metallfolie zur Abschirmung (übliche Wärmeschutzfenster dämpfen bereits etwa 10 000-fach)
  • Textilien mit eingewebten Metall- oder Carbonfäden (z.B. Vorhänge oder Bettwäsche)

Aufwändige Abschirmungskonzepte zum “Schutz vor elektromagnetischen Feldern”, wie sie von manchen Baubiologen angeboten werden, sollten sehr kritisch hinterfragt werden! Das BfS hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Selbstverständlich gilt auch für niederfrequente Felder der allgemeine strahlenhygienische Grundsatz, daß unnötige Expositionen vermieden und unvermeidbare Expositionen so gering wie möglich gehalten werden sollten (J. Bernhardt, 2007). Dieser Grundsatz kommt auch in der Empfehlung der Strahlenschutzkommission von 2008 (“Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung“) zum Ausdruck. Gleichzeitig sieht sie keine ausreichenden Gründe, die bestehenden Expositionsgrenzwerte in Frage zu stellen.

EMF-Messungen: Wer solche Messungen durchführen lassen möchte, erhält bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer Adressen entsprechend qualifizierter Sachverständiger und Institutionen.

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Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl    Zuletzt aktualisiert: 16.04.2023

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