Grenzwerte

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Grenzwerte

Als Maß für die biologische Wirkung niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder galt bisher die erzeugte Körperstromdichte. Sie gibt die Dichte der erzeugten Körperströme pro Flächeneinheit an und wird in Milliampere pro Quadratmeter gemessen. Die im Körper natürlich existierenden Körperstromdichten liegen bei etwa ein Milliampere pro Quadratmeter, in manchen Organen auch darüber.

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Festlegung der Grenzwerte für niederfrequente elektrische und magnetische Felder an diesen natürlich vorkommenden Körperstromdichten orientiert. Um akute Gesundheitsgefahren auszuschließen, durfte die von äußeren elektrischen und magnetischen Feldern erzeugte Körperstromdichte zwei Milliampere pro Quadratmeter nicht übersteigen.

In der ICNIRP-Empfehlung von 2010 hat man dieses Konzept verlassen und orientiert sich jetzt an der durch äußere Felder induzierten elektrischen Feldstärke im Körper. Da diese schwierig zu messen ist, wurden sogenannte Referenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte festgelegt.

Grenzwerte der 26. BImSchV vom 14. August 2013

Die 26. BImSchV folgt dieser ICNIRP-Empfehlung. In der jetzt gültigen Fassung der 26. BImSchV vom 14. August 2013 wurden als Referenzwerte (“Grenzwerte”) für niederfrequente Felder festgelegt:

Elektrische Feldstärke: 5000 Volt pro Meter
Magnetische Flussdichte: 200 Mikrotesla

Anmerkungen: 

  • Diese Grenzwerte gelten für Niederfrequenzanlagen an Orten, “die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind”, bei maximaler Anlagenauslastung und unter Einbeziehung anderer Niederfrequenzanlagen, wobei für Niederfrequenzanlagen mit 50 Hertz die Hälfte des vorgenannten Grenzwertes für die magnetische Flussdichte (also 100 Mikrotesla) gilt
  • Kurzzeitige und kleinräumige Überschreitungen der Grenzwerte sind möglich. 
  • Grundsätzlich gilt für Niederfrequenz- sowie Gleichstromanlagen ein Minimierungsgebot nach Stand der Technik. 

Hochspannungsleitungen

Für Hochspannungsleitungen beträgt der Grenzwert für die magnetische Flussdichte weiterhin 100 Mikrotesla. Seit 2015 greift ein Überspannungsverbot von Wohnanlagen für Stromleitungen ab 220 kV.

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Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl    Zuletzt aktualisiert: 16.04.2023

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