Vorbeugung und Sanierung (Verkehrslärm)

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Vorbeugung und Sanierung (Verkehrslärm)

Ganz vermeiden lässt sich Lärm nicht, denn der Schall, der für die eine Person störend ist, kann von einer anderen wiederum gewünscht sein.

Nachhaltige Maßnahmen zur Lärmbekämpfung können jedoch die Lebensqualität der Menschen steigern und die Krankheitslast in der Bevölkerung verringern.

Freizeitlärm

Die Bundesärztekammer hat Empfehlungen zur „Frage der Vermeidung von Hörstörungen durch Freizeitlärm im Kindes- und Jugendalter“ herausgegeben.

Zunächst gilt es laut Bundesärztekammer das öffentliche Bewusstsein für freizeitlärminduzierte Störungen zu verbessern. In Kindertagesstätten und Schulen sollte präventiv daran gearbeitet werden, Kinder früh über die Konsequenzen von Freizeitlärm aufzuklären.

Auf Bundesebene werden folgende Regelungen gefordert:

  • „Anerkennung von gehörschädigendem Lärm als schädigende „Noxe“
  • Kennzeichnungspflicht für lärminduzierende käufliche Artikel, insbesondere Kinderspielzeuge, sowie die Angabe von Spitzenschallpegeln für diese Artikel
  • Verpflichtende Aufklärung der Nutzer tragbarer Musikabspielgeräte über die Risiken von Lärm durch den Hersteller und Begrenzung der Lautstärken bei Musikabspielgeräten und Kopfhörern auf höchstens 80 Dezibel
  • Begrenzung der Dauerschallpegel auf < 95 dB (A) sowie der Spitzenschallpegel auf < 100 dB (A) bei Lärmbelastungen im öffentlichen Bereich (z. B. Musikveranstaltungen)“ (Bekanntmachung der Bundesärztekammer 2014)

Verkehrslärm

Als lärmmindernde Maßnahmen kommen grundsätzlich in Frage:

  • Bau von Schallschutzwänden entlang vielbefahrener Straßen
  • Einbau von Schallschutzfenstern. Diese werden nach ansteigendem Schalldämmmaß in die Schallschutzklassen 1 – 6 eingeteilt. Entscheidend für die Wirksamkeit ist neben der gewählten Schallschutzklasse der fachgerechte Einbau. Tiefe Frequenzen lassen sich schlechter abschirmen als hohe Frequenzen.
  • Ein Info-Paket mit Informationen zum Thema Lärmschutz erhalten Sie beim Umweltbundesamt
    Zentraler Antwortdienst (ZAD)
    Postfach 1406
    06813 Dessau
    Tel. 0340 / 2103-0
    Fax 0340 / 2104-2285

Das UBA schlägt folgende Maßnahmen zur Minderung von Fluglärm vor (2013):

  • Verlegung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene
  • Minderung des Triebwerks- und Umweltströmungslärms
  • Beschränkungen von Nachtflügen
  • Regulierung der Flughöhe
  • Festlegung von Bau- und Nutzungsbeschränkungen
  • Emissionsabhängige Start- und Landeentgelte
  • Rechtliche Ahndungen von Verstößen.

Was Sie selbst tun können

Das Umweltbundesamt gibt folgende Tipps:

  • Bei dauerhaft starkem Lärm Ohrstöpsel benutzen
  • Bei Verwendung von Kopfhörern die Musik nicht mit voller Lautstärke hören
  • Für Kinder kein lautes Spielzeug wie Rasseln oder Spielzeugpistolen verwenden
  • Lärmarme Geräte und Maschinen, besonders die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gekennzeichnet sind, einsetzen
  • Nacht- und Ruhezeiten einhalten
  • Vor Feiern oder baulichen Maßnahmen in der Wohnung die Nachbarn informieren – es gibt kein Recht auf laute Feiern
  • Musikanlagen auf Zimmerlautstärke stellen
  • Schall erzeugende Geräte (z.B. Lautsprecher, Kühlschränke, Waschmaschinen, Motoren) durch weiche Unterlagen von Wohnungswänden und -böden abkoppeln
  • Für eine verbesserte Trittschalldämmung Teppiche oder andere textile Fußbodenbeläge in der Wohnung verwenden (z.B. im Kinderzimmer)
  • Beim Autofahren frühzeitig schalten und niedertourig fahren, im Stau den Motor abstellen

(Auszug aus dem Flyer „Lärm – das unterschätzte Risiko“)

Weitere Tipps enthält das Informationsfaltblatt „Besser leben mit weniger Lärm“ aus Nordrhein-Westfalen (Stand Juni 2009). Es steht hier zum Herunterladen bereit.

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Autor/innen: Prof. K. E. von Mühlendahl J. Kiel, M. Sc.    Zuletzt aktualisiert: 14.04.2023

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