Vorbeugung und Sanierung

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Vorbeugung und Sanierung

Im Folgenden soll aufgezeigt werden, welche Vorbeugungs- und Sanierungsmaßnahmen bei einigen typischen Belastungssituationen getroffen werden sollten.

Elementares Quecksilber im Wohnbereich

Nach dem Zerbrechen von Fieberthermometern, Barometern oder Blutdruckmessgeräten auf Quecksilberbasis kann es zu einer Luftbelastung mit Quecksilber kommen. Der betreffende Raum sollte daher gut durchgelüftet werden – ggf. über Wochen hinweg. Die Quecksilberkügelchen sollten, soweit sichtbar, mit geeignetem Material (z.B. Spielkarten) eingesammelt, mit Pipetten aufgesaugt und bis zur Entsorgung als Sondermüll in einem Gefäß unter Wasser aufbewahrt werden. Quecksilber an schwer zugänglichen Orten (z.B. in Dielenritzen) kann mit speziellen quecksilberabsorbierenden Mitteln (beispielsweise Mercurisorb, in Apotheken erhältlich, teuer !) fixiert werden.

Es ist nicht ratsam, Quecksilber mit dem Staubsauger zu entfernen, da das Metall hierdurch großflächig im Raum verteilt werden kann.

Quecksilberdampf ist schwerer als Luft. Kleinkinder, die am Boden spielen, sind in solchen Räumen besonders gefährdet.

Amalgam

Fachgerecht gelegte Amalgamfüllungen tragen normalerweise nur geringfügig zur Quecksilberbelastung des Körpers bei. Durch Polieren erzeugt der Zahnarzt an der Oberfläche jeder neuen Amalgamfüllung eine Oxydschicht, die die Quecksilberabgabe minimiert. Daher stellen fachgerecht gelegte und polierte Amalgamfüllungen in den allermeisten Fällen kein Gesundheitsrisiko dar.

Selten werden allergische Reaktionen vom Typ IV oder lichenoide Reaktionen (weißliche Verfärbungen der Mundschleimhaut) beobachtet.

Ob Amalgamfüllungen als Ursache für eine bestehende erhöhte Quecksilberbelastung des Körpers in Frage kommen, kann nur der Zahnarzt feststellen. Anhand von Korrosion und Abrieb kann er Rückschlüsse auf die klinische Qualität der Füllung ziehen.

Die Quecksilberbelastung beim Legen oder Entfernen von Amalgamfüllungen kann durch geeignete zahnärztliche Maßnahmen (Absaugen, Kofferdamm usw.) minimiert werden. Aus Vorsichtsgründen sollten während der Schwangerschaft, während der Stillzeit und bei Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen keine Amalgamfüllungen gelegt bzw. entfernt werden.

Regelmäßiges Kaugummikauen kann die Oxydschicht der Amalgamfüllungen beschädigen. Daher sollte auf allzu häufigen Kaugummigenuss verzichtet werden. Die beste Vorbeugung gegenüber einer amalgambedingten Quecksilberbelastung ist natürlich die Kariesprophylaxe.

Im Internet findet sich eine gute Zusammenfassung der Amalgamdiskussion unter der Adresse www.kzbv.de.

Entgiftung mit Chelatbildnern

Zur “Entgiftung” mittels Chelatbildnern (beispielsweise DMPS) nimmt die Kommission Human-Biomonitoring wie folgt Stellung:

“Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen sieht die Kommission keine Indikation für die Anwendung von Chelatbildnern im umweltmedizinischen Bereich, z. B. auch nicht nach der Entfernung von Amalgamfüllungen. Weder die Wirksamkeit noch die Harmlosigkeit dieser Substanzen ist in der Umweltmedizin ausreichend belegt. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz von Chelatbildnern als Diagnostikum (Mobilisationstest).”

Fischverzehr

Fischverzehr ist einerseits ernährungsphysiologisch sinnvoll, andererseits bringt der Fischkonsum eine merkliche Belastung mit organischem Quecksilber mit sich.

Insbesondere während einer Schwangerschaft sollte durch den Verzehr junger Fische, die lebensmittelrechtlich überwacht werden, die Organoquecksilberbelastung minimiert werden.

Weitere Infos hierzu finden Sie unter “Quecksilber und Fischverzehr”.

Quecksilberhaltige Medikamente

Quecksilberhaltige Wunddesinfektionsmittel (Merbromin) werden von Apotheken nicht mehr abgegeben und sollten nicht mehr verwendet werden. Es sind wirksamere quecksilberfreie Mittel verfügbar.

Quecksilber in Impfstoffen

Autismus und neurodegenerative Erkrankungen im Zusammenhang mit Impfungen, insbesondere auch mit dem Quecksilbergehalt von Impfstoffen, ist in den letzten Jahren ein immer wieder auftauchendes Diskussionsobjekt gewesen. Auch heute wird von informierten Eltern gelegentlich nach Quecksilber in Impfstoffen gefragt. In der Tabelle ist der Stand vom Dez. 2005 wie auch die Situation im Jahre 2000 wiedergegeben. Heute ist nur in d bzw. D-Impfstoff von Chiron-Behring und im Td-Impfstoff Merieux von Sanofi Thiomersal enthalten. Ein Ersatz durch quecksilberfreie Präparate ist möglich und aus umweltmedizinischer Sicht zu empfehlen.

Maßnahmen zur Reduzierung von Quecksilber-Emissionen

Im Juli 2007 beschloss das Europaparlament eine Richtlinie, die Quecksilber in Fieberthermometern, Barometern und Blutdruckmessgeräten seit April 2009 verbietet. Das Verbot gilt nur für neue Geräte. Bereits gebrauchte Messinstrumente sind nicht betroffen.

Ein generelles Verbot ist unrealistisch, dafür ist die industrielle Bedeutung des Schwermetalls zu groß und nicht immer lässt es sich durch unbedenkliche Stoffe ersetzen. Beispielsweise enthalten Energiesparlampen geringe Mengen an Quecksilber. Daher wird ein mehrstufiges Vorgehen angestrebt: wo dies machbar ist, soll Quecksilber verboten werden. In Industrieprozessen, wo dies nicht möglich ist, sollen die eingesetzten Quecksilbermengen minimiert werden.

Informationen zum aktuellen Stand der EU-Quecksilberinitiative finden sich hier.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) begrüßt in seinem Umweltgutachten 2008 die Europäische Quecksilberstrategie, fordert aber zugleich weitergehende Maßnahmen.

Die „Minamata-Konvention“

Im Oktober 2013 wurde die „Minamata-Konvention“ der Vereinten Nationen zur Eindämmung quecksilberhaltiger Emissionen u.a. von Deutschland und der EU unterzeichnet. Nach der Ratifizierung durch mindestens 50 Staaten tritt sie in Kraft.

Obwohl Deutschland kaum zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss (auf EU-Ebene existieren bereits entsprechende Regelungen), sind sinkende Emissionen für Verbraucher vorteilhaft. Für Importware wie z.B. Fisch gelten dann die Vorgaben der Konvention.

Weitere Maßnahmen sind beispielsweise

  • ein Verbot neuer Quecksilberminen,
  • eine Reduktion der verwendeten Quecksilbermenge in der industriellen Produktion,
  • Mindeststandards bei Lagerung und Behandlung quecksilberhaltiger Abfälle,
  • ein Verbot von Herstellung und Verkauf quecksilberhaltiger Produkte (z.B. bestimmte Leuchtmittel und Thermometer) ab 2020,
  • Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten Schutzmaßnahmen für Arbeiter in kleingewerblichem Goldbergbau zu erlassen und
  • Verwendung bestmöglicher Technologien gegen Quecksilberemissionen beim Bau neuer Kohlekraftwerke.

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Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl    Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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