Vorbeugung und Sanierung

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Vorbeugung und Sanierung

Holzschutzmittel im Innenraum sind in den allermeisten Fällen entbehrlich.

Die Stiftung Warentest (2003) empfiehlt gleichfalls, in Innenräumen gar keine Biozide einzusetzen. Generell gilt für die Anwendung von Holzschutzmitteln: “So viel wie unbedingt nötig, so wenig wie irgend möglich”.

Effektive Holzschutzmittel, die vor holzzerstörenden Pilzen, Insekten und anderen Mikroorganismen schützen, dürfen nur Fachleute verarbeiten. Im Baumarkt sind lediglich Holzschutzmittel erhältlich, die vorbeugend gegen Bläuepilze wirken sollen. Bläuepilze oder auch Bläue genannt greifen die Holzstruktur nicht an, sie verfärben das Holz lediglich. Trotzdem sind die im Baumarkt angebotenen Biozide nicht unbedenklich. Verbraucher sollten daher genau abwägen, ob für sie der Einsatz von Holzschutzmitteln notwendig ist.

Das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben in einer gemeinsamen Presseerklärung zur Umsetzung der europäischen Biozid-Richtlinie in deutsches Recht und zur Kennzeichnung von Holzschutzmitteln Stellung genommen.

Oft sind preiswerte, in Bau- und Heimwerkermärkten angebotene Holzschutzmittel nicht gekennzeichnet, bergen aber nach einer Einschätzung des damaligen Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) ein erhebliches Risikopotential für den Anwender. Der Verbraucher sollte hier zu Holzschutzmitteln greifen, die beim Dt. Institut für Bautechnik, beim Dt. Institut für Gütezeichen und Kennzeichnung (“RAL-Gütezeichen”) oder beim UBA registriert und entsprechend gekennzeichnet sind.

Eine gute Orientierung zu Alternativen bietet der nachfolgende Link: www.umweltbundesamt.de/holzschutzmittel

Tragende Hölzer müssen von Fachleuten vorbereitet werden.

Sanierung

Inwieweit die Sanierung eines mit Holzschutzmitteln belasteten Innenraums notwendig ist, und auf welche Weise sie am besten durchgeführt werden sollte, hängt unter anderem von der Art und Menge der eingesetzten Mittel und von der Raumnutzung ab.

Der Wunsch, Holzschutzmittel im Rahmen einer Totalsanierung gänzlich aus dem häuslichen Umfeld zu entfernen, ist nur allzu gut verständlich. Ob dies aber in jedem Fall wirklich nötig ist, oder ob möglicherweise andere Sanierungsverfahren in Frage kommen (beispielsweise eine Schadstoffmaskierung mit Dampfsperren oder diffusionshemmenden Lacken), muss anhand der jeweiligen Messergebnisse und der vorgesehenen Raumnutzung überdacht werden.

Gute und ausgewogene Hinweise zur Sanierung enthält die Broschüre “Wohnen ohne Gift” der Stiftung Warentest (Stiftung Warentest 2002, S. 40 ff.). Sie enthält auch Informationen zum Arbeitsschutz bei Sanierungsmaßnahmen, die insbesondere für Heimwerker interessant sind.

Für den gewerblichen Bereich (Arbeiten an und mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien) gelten besondere Vorschriften (LaGetSi, Berlin, 2000)

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Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl    Zuletzt aktualisiert: 10.01.2024

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