Grenzwerte und Richtwerte

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Grenzwerte und Richtwerte

Spielzeug (-Richtlinie)

Die Spielzeugrichtlinie der Europäischen Union vom 18. Juni 2009 sieht einen Migrationswert von 94 mg Quecksilber pro Kilogramm Spielzeug vor. Dies betrifft mechanisch abgeschabtes Spielzeugmaterial und kann passieren, wenn Kinder das Spielzeug in den Mund nehmen und mit den Zähnen daran reiben.

Im Vergleich zur Richtlinie aus dem Jahr 1988 ist der Migrationsgrenzwert von 60 mg/kg auf 94 mg/kg angehoben worden. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist diese Veränderung sehr kritisch zu betrachten.

Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 (gültig ab 01.01.2003) sieht einen Höchstwert von 0,001 Milligramm Quecksilber pro Liter Trinkwasser vor.

Lebensmittel

Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV), 1988, Fassung der Änderungsverordnung vom 03.03.1997: 1 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Frischgewicht für essbare Teile von Raubfischen und Aal 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Frischgewicht für essbare Teile von allen anderen Fischarten.

Luft (Kohlekraftwerke)

In der EU dürfen Steinkohlekraftwerke ab 2020 höchstens 4 Mikrogramm Quecksilber pro Kubikmeter Luft ausstoßen (Braunkohlekraftwerke: 7 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft).  Zum Vergleich: in den USA gilt bereits heute ein Wert von 1,4 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Tolerierbare Aufnahme

Der Grenzwert für die Aufnahme von Quecksilber wird als sogenannter PTWI (provisional tolerable weekly intake) – Wert angegeben.

Basierend auf epidemiologischen Studien hat der Gemeinsame Sachverständigenausschuss der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UN und der WHO die höchst zulässige Aufnahme von organischem Quecksilber auf 1,6 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Woche begrenzt. Die Europäische Kommission hat diesen Wert für Gesamtquecksilber übernommen (Europäische Kommission 2006).

Embryonen/Foeten und Kinder stillender Mütter sind in besonderem Maße durch Organoquecksilber (Methylquecksilber) gefährdet. Eine spezielle Empfehlung für diese Personengruppe kann aufgrund der unzureichenden Datenlage jedoch nicht ausgesprochen werden.

Seit einiger Zeit wird auf EU-Ebene ein neuer Methylquecksilber-Richtwert (“Guideline level”) für Friedfische und Raubfische diskutiert. Die EFSA legte 2015 in einem Grundsatzpapier dar, warum die Abwägung zwischen dem Nutzen eines regelmässigen Fischverzehrs und der durch Methylquecksilber möglichen neurotoxischen Wirkungen schwierig ist.

Vergleich der tolerierbaren Aufnahme mit Amalgambelastung und Fischverzehr

Laut PTWI-Wert darf ein 60 Kilogramm schwerer Erwachsener pro Woche höchstens 300 Mikrogramm Gesamtquecksilber aufnehmen, davon neuerdings höchstens 100 Mikrogramm Methylquecksilber. Die amalgambedingte Quecksilberbelastung wird von der Kommission Human-Biomonitoring auf 3 – 12 Mikrogramm Quecksilber pro Tag geschätzt, also 21 – 84 Mikrogramm pro Woche. Bei Abwesenheit anderer Quecksilberquellen wird der PTWI-Wert somit zu maximal 28 Prozent ausgeschöpft.

Der wöchentliche Verzehr von 200 Gramm eines Raubfisches mit gerade noch zulässiger Quecksilberbelastung (1 Milligramm pro Kilogramm laut Schadstoff-Höchstmengenverordnung, größtenteils als Methylquecksilber vorliegend) schöpft die gemäß PTWI-Wert tolerierbare wöchentliche Zufuhr beinahe aus.

US EPA

1997 hat die amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA, Environmental Protection Agency) die maximal tolerierbare Methylquecksilberzufuhr auf 0,1 Mikrogramm Methylquecksilber pro Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt. Das entspricht 0,7 Mikrogramm Methylquecksilber pro Kilogramm Körpergewicht und Woche und liegt somit deutlich niedriger als der PTWI-Wert der WHO.

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Autor/innen: Dr. M. Otto | Prof. K. E. von Mühlendahl    Zuletzt aktualisiert: 13.01.2024

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